Ganz eindeutig "falsch".
Ich beziehe mich hier einfach mal auf mein Wissen und meine Erfahrung (habe 1 Jahr als Applikationsingenieur auf dem Rollenprüfstand gearbeitet).
Euro 1 ist nicht die erste und einfachste Abgasnorm. Davor gab es bereits die D-Normen.
Selbst eine Euro 1 ist noch lange weit davon entfernt "einfach" zu sein. Die notwendige Prüfung ist egal nach welcher Euronorm immer die gleiche: Eine Abgasmessung gemäß Richtlinie 70/220/EWG auf dem Rollenprüfstand im genormten Fahrzyklus:
Das ist meilenweit entfernt von einer normalen AU-Prüfung, die gerne damit durcheinandergeworfen wird.
Bei der Rollenmessung durchläuft das Auto eine ca. 12-minütige Messung, bei der das Auto vorher konditioniert (=kalt) ist und die Abgase während des gesamten Zyklus in einem Beutel gesammelt werden. Nach den 12 Minuten wird die Zusammensetzung des Abgases geprüft und die Einzelnen Bestandteile (CO, NOx, HC, Partikel) in Masse ausgegeben. Durch die gefahrenen km im Test geteilt ergibt das dann die Kennwerte in mg/km, z.B. "80mg NOx / km".
Die Abgasprüfung sieht folgendermaßen aus:
1. Das Auto wird ca. 1 Tag in einer konditionierten Halle (ca. 23°C) abgestellt, damit alle Komponenten diese Temperatur haben.
2. Das Auto wird auf den Rollenprüfstand geschoben.
3. Das Auto wird angelassen. Hier ist der wichtige Unterschied zwischen Euro 2 und kleiner zu Euro 3 und größer:
Bei Euro 1 und 2 darf das Auto 40Sek nach Start warmlaufen, bevor die Messung anfängt. Bei Euro 3 und höher beginnt die Messung direkt nach Anlassen des Motors (=die Abgase werden direkt nach Anlassen des Motors im Beutel gesammelt).
Bei Euro 1 und 2 werden die Abgase erst ab 40 Sekunden gesammelt.
4. Nach 40 Sekunden Warmlauf (Euro 1 und 2) und bei Euro 3 und höher direkt nach Motorstart beginnt der Prüfzyklus (30kmh, Stilstand, 30kmh, Stillstand, 50kmh, Stillstand, etc.)
5. Nach Abstellen des Motors nach dem Zyklus wird das Abgas im Beutel analysiert.
Grenzwerte für die einzelnen Komponenten:
Das heißt, es ist nicht nur wichtig, dass das Auto überhaupt Abgas umsetzt und reinigt (also der Katalysator funktioniert), sondern das gesamte Verhalten während des Fahrzyklus (Euro 1 und2), bzw. Warmlauf+Fahrzyklus (Euro 3+) ist wichtig. Und wichtig: Der Motor ist am Anfang kalt!!!
Ein Katalysator setzt nur Abgase um, wenn er auf Betriebstemperatur (ca. 350°C und mehr) ist, darunter gehen Abgase ungehindert durch.
Das Ziel ist jetzt technisch, den Katalysator schnellstmöglich auf Temperatur zu bringen durch
a) einen schnellen Warmlauf des Motors über das Steuergerät (Zündung nach hinten verstellen, Drehzahl hoch)
b) eine motornahe Position des Katalysators (damit die heißen Abgase den Katalysator direkt aufheizen und nicht auf dem Weg bis dahin wieder auskühlen)
c) und natürlich einen gut funktionierenden Katalysator selber. Katalysatoren altern, dadurch erhöht sich die Umsetzungstemperatur. Je älter ein Kat, desto höhe die Umsatztemperatur, desto später nach Kaltstart funktioniert er überhaupt.
Mit diesem ganzen Prozedere gem. 70/220/EWG wird in der Typprüfung geprüft, ob das Fahrzeug den durch die Politik vorgegebenen Grenzwerten und Gesetzen entspricht. Der Fahrzyklus soll den normalen Betrieb eines PKW im Alltag simulieren.
Die AU hingegen ist nur eine laufende Prüfung, ob das Auto überhaupt noch irgendwie Abgase umsetzt. Hierbei wird der Wagen aber vorher auf Temperatur gebracht, der Kat ist richtig heiß und kann umsetzen. Ausserdem wird nur stationär geprüft während einer Drehzahl, am Ende wird in ppm, Vol-% gemessen. Also in einem Betriebszustand geschaut, wie viel Prozent des in dieser Sekunde ausgestoßenen Abgases sind CO, HC und NOx. Das heißt hier reicht irgendwo in der Abgasanlage ein funktionierender Katalysator, der heiß ist. Die Grenzwerte bei der AU sind absurd hoch, sodass ein Gebrauchtwagen nach 20 Jahren immernoch bestehen kann.
Was heißt das jetzt konkret am Beispiel "Supra"?
1. Toyota hat 1993 durch den Abgastest bei der Typprüfung (ABE G335) gem. 70/220/EWG nachgewiesen, dass der Supra den damals gesetzlichen Bestimmungen, also Euro 1, entspricht. Hierzu hat der Supra einen Warmlaufmodus, der innerhalb der ersten 40 Sekunden nach Kaltstart den Kat aufheizt, und einen in der Downpipe befindlichen Kat direkt am Motor, der innerhalb dieser 40 Sekunden schnell auf Temperatur ist plus einen zweiten Katalysator.
2. Der Gesetzgeber geht jetzt davon aus, dass das Auto genau so im Bereich der STVO bewegt wird. Alle 2 Jahre wird eine AU durchgeführt, mit der der Gesetzgeber sicher geht, dass die Abgasanlage noch irgendwie funktioniert. Man kann ja schlecht vom Kunden erwarten, dass er ständig neue Kats einbaut.
3. Sobald der Supra die AU nicht mehr besteht, lässt der Kunde neue Kats einbauen, oder gleichwertige EG-Austauschkatalysatoren (die ihrerseits geprüft sind). Diese dürfen nur an den selben Stellen montiert sein, wo die originalen Kats sitzen. Wir erinnern uns zurück, nicht nur der Kat ist für das Bestehen der 70/220/EWG zuständig, sondern auch seine Position und die Motorsteuerung.
Das heißt, wenn ich einen Sportkat (der ja auch ein EG-Austauschkat ist, nur hochwertiger) an der originalen Position einbaue, geht der Gesetzgeber davon aus, dass ich das Abgasverhalten nach 70/220/EWG nicht geändert habe.
4. Aber was bedeutet das jetzt, wenn ich einen Kat weglasse, die Position ändere, die ECU ändere? Dass ich das Abgasverhalten nach 70/220/EWG verändere! Deswegen muss in jedem Fall eine Abgasprüfung (und keine AU) durchgeführt werden! Nach Vermutung ("ach der weggelassene Kat macht schon nix"), darf kein Prüfer soeine Änderung eintragen. Er muss auf eine Abgasprüfung bestehen.
Soweit die Theorie und die Ratio hinter dem gesamten Verfahren. Ich habe noch nie von einem Fall gehört, wo ein stillgelegtes Auto auf den Rollenprüfstand musste, aber wenn es hart auf hart kommt (Beweisführung vor Gericht), könnte soetwas angeordnet werden, wenn eine Eintragung angezweifelt wird.
Klar würde eine 20 Jahre alte Supra mit 20 Jahre alten Kats eine Rollenmessung nicht bestehen, außer die Kats sind nagelneu. Aber das ist für den Gesetzgeber auch ok, da er dem Besitzer nicht zumuten kann immer und zu jeder Zeit die Grenzwerte einzuhalten. Das Auto altert ja.
Wenn ich aber jetzt mutwillig, vorsätzlich, Tuning, etwas ändere (Kat weglassen, Position ändern, andere ECU), muss ich trotzdem nachweisen, dass das Auto im Prinzip die 70/220/EWG erfüllt. Und das ist auch die einzig legale Möglichkeit solche Umbauten einzutragen (bzw. Teilegutachten für eine Änderung, der eine Abgasprüfung zu Grunde liegt).
Und soviel ist klar: Es hat einen Grund, dass der Supra 2 Kats hat. Ohne den ersten Kat in der Downpipe besteht keine Supra ohne aufwändige Modifikationen am Motor eine Rollenmessung, weil das Auto in der 12 Minuten der Rollenprüfung erstmal ungehindert alle Schadstoffe ausstößt, bis dann irgendwann der Kat warm ist, die Prüfung aber schon längst vorbei! Deswegen zweifel ich (und das wird auch die Polizei machen) jede Eintragung eines ausgetragenen ersten Kats an.
Ach ja, praktische Erfahrung mit getunten Supras auf dem Rollenprüfstand hat z.B. TJ-Imports. So viel sei gesagt: Extrem schwierig und aufwändig und nicht mal eben so gemacht, bzw. mehrere Messungen notwendig da mehrere Entwicklungsschleifen notwendig. Jede Messung auf dem Rollenprüfstand ca. 1500 EUR.