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Verkabelung Nebelschlussleuchte

Verfasst: 25.02.2017, 10:24
von Avalanche_515
Liebe Leute,

ein Freund von mir muss für den Erhalt einer dt.Zulassung u.a. eine Nebelschlussleuchte nachweisen. Danach fliegt die natürlich wieder raus, keine Frage!
Ich könnte jetzt stumpf ein Masse-Kabel ziehen, + von der Batterie abgreifen, Schalter und Lampe zwischen, fertig. ABER ich weiß nicht, ob gewährleistet sein muss, dass die Nebelschluss nur dann funktioniert, wenn Licht an ist. Und bei meiner Verkabelung würde die ja immer zuschaltbar sein, auch wenn Licht selber aus ist. Daher kann ich die eben genannte Verkabelung wohl knicken.

Kann mir daher eben einer fix sagen, wo ich an welche Kabel ran muss, damit die Nebelschluss nur dann funzt, wenn Licht brennt?
Bilder wären prima, wer hat...

Danke Euch,
Knutsch ;)

Re: Verkabelung Nebelschlussleuchte

Verfasst: 25.02.2017, 11:11
von Grinchi
Das geht leider nur über eine Relaisschaltung.. und du muss vorher wissen ob Masse oder Plus geschaltet..

Das sind die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Richtlinien dafür.

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§53d Nebelschlussleuchten

(1) Die Nebelschlussleuchte ist eine Leuchte, die rotes Licht abstrahlt und das Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser erkennbar macht.

(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlussleuchte, ausgerüstet sein.

(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt nicht mehr als 1 000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muss der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlussleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlussleuchte angebracht, so muss sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.

(4) Nebelschlussleuchten müssen so geschaltet sein, dass sie nur dann leuchten können, wenn die Scheinwerfer für Fernlicht, für Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer eingeschaltet sind. Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, so müssen die Nebelschlussleuchten unabhängig von diesen ausgeschaltet werden können. Sind die Nebelschlussleuchten eingeschaltet, darf die Betätigung des Schalters für Fernlicht oder Abblendlicht die Nebelschlussleuchten nicht ausschalten.

(5) Eingeschaltete Nebelschlussleuchten müssen dem Fahrzeugführer durch eine Kontrollleuchte für gelbes Licht, die in seinem Blickfeld gut sichtbar angeordnet sein muss, angezeigt werden.

(6) In einem Zug brauchen nur die Nebelschlussleuchten am letzten Anhänger zu leuchten. Die Abschaltung der Nebelschlussleuchten am Zugfahrzeug oder am ersten Anhänger ist aber nur dann zulässig, wenn die jeweilige Ab- bzw. Wiedereinschaltung selbsttätig durch Aufstecken bzw. Abziehen des Steckers für die Anhängerbeleuchtung erfolgt.

Re: Verkabelung Nebelschlussleuchte

Verfasst: 25.02.2017, 19:25
von MarkusR
Da bleibt keine Frage offen ;-)

Re: Verkabelung Nebelschlussleuchte

Verfasst: 26.02.2017, 09:27
von Avalanche_515
Vielen Dank Stefan, damit bin ich raus... lasse ich machen und fertig!

Re: Verkabelung Nebelschlussleuchte

Verfasst: 26.02.2017, 10:50
von kingschnitte
Punkt 6 ist enorm wichtig!